KREIS STEINFURT. Gute Nachrichten für alle Beschäftigten, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Nutzung eines Dienstfahrrades treffen möchten. „Ab sofort werden sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert“, sagt Franz-Josef Feldkämper, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Steinfurt. Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird. „Dadurch werden Leasing-Diensträder im Falle einer Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer noch attraktiver“, erklärt der Obermeister.
Zum Hintergrund: In den vergangenen Jahren hat sich das Konzept des Dienstrades zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. So können Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern für den Weg zur Arbeit E-Bikes zur Verfügung stellen, steuerliche Vorteile geltend machen. Gleichzeitig haben sie mit dem Angebot eines Leasing-Rades für ihre Mitarbeiter ein attraktives Instrument zur Personalbindung zur Verfügung.
Nun haben die obersten Finanzbehörden der Länder per Erlass die steuerliche Behandlung der Überlassung von (E-)Fahrrädern neu geregelt. Für alle im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge gilt eine neue 0,5%-Regel. „Dadurch sind im Vergleich zum herkömmlichen Kauf nun Einsparungen von bis zu 40 Prozent möglich“, sagt Franz-Josef Feldkämper. Für ihn steht fest: „Das Dienstrad ist und bleibt ein attraktives Instrument zur klimafreundlichen Mobilität.“
Was die Neuregelung für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet, zeigt das Rechenbeispiel: Eine Mitarbeiterin bekommt von ihrem Betrieb ein Leasing-Dienstrad im Wert von 3.000 Euro und nutzt dafür die Entgeltumwandlung. Musste die Mitarbeiterin bisher diesen geldwerten Vorteil mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern – das waren bisher 30 Euro-, sind es nun nur noch 0,5 Prozent, also 15 Euro pro Monat. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent beträgt die zusätzliche Ersparnis für die Mitarbeiterin 189 Euro in 36 Monaten.